Machen Sie mit

Der OGV-Rutesheim fördert:

  • die Gartenkultur als Beitrag zur Landschaftsentwicklung
  • Aktivitäten zur Ortsverschönerung und Heimatpflege
  • den Obstbau unter Berücksichtigung seiner landschaftsprägenden Bedeutung
  • einen wirksamen Umwelt - und Landschaftsschutz.
  • den Wissensaustausch inner- und außerhalb unseres Vereines

Mitgliedschaft

Treten Sie in unseren Verein ein

  • Sie haben die Wahl zwischen zwischen einer Einzelmitgliedschaft bei einem Jahresbeitrag von 10€ und einer Familienmitgliedschaft in Höhe von 16€ pro Jahr
  • Mitglieder erhalten Vergünstigungen bei unseren Workshops und Veranstaltungen, die wir organisieren
  • Leihen Sie Geräte bei uns aus, die Sie für den Obstbaumschnitt benötigen
  • Mitglieder erhalten eine Profi-Karte des hagebaumarkt Bolay mit bis zu 8% Rabatt auf jeden Einkauf
  • Bei Interesse treten sie einfach mit uns in Kontakt

Baumpate werden

Werden Sie Baumpate

  • Der OGV Rutesheim bietet Baumpatenschaften an
  • Dem Baumpaten werden dabei Bäume im Obstsortenmuseum Häsel  zur Nutzung  und Pflege überlassen
  • Ernten Sie Ihr eigenes Obst und profitieren SIe von gut gepflegten Bäumen im besten Ertragsalter
  • Vorraussetzung für die Übernahme ist eine Mitgliedschaft im OGV und die Verpflichtung, die Bäume regelmäßig zu schneiden
  • Weitere Details zur Vereinbarung:

    1.      Die Baumpatenschaft setzt eine Vereinsmitgliedschaft voraus.

    2.      Baumpaten können den Ertrag dieser Bäume für sich nutzen.

    3.     Baumpaten verpflichten sich, die Bäume regelmäßig – mindestens alle 2 Jahre - fachgerecht zu schneiden oder durch eine fachkundige Person auf eigene Kosten schneiden zu lassen. Der Verein kann vermittelnd helfen, er bietet außerdem regelmäßige Fortbildungen/Schnittkurse an.

    4.      Zur Pflege gehört auch die Entfernung von Baumschnittgut und Pflege der Baumscheiben.

    5.      Die Anlage ist mit resistenten Obstsorten bepflanzt. Die Bäume dürfen nicht gespritzt werden, ausgenommen ein Schädling kann die gesamte Obstanlage bedrohen. Diese Entscheidung obliegt der Vereinsleitung.

    6.      Abgängige oder kranke Bäume sind zur Beurteilung und ggf. Ersatz der Vereinsleitung zu melden. Werden Bäume ersetzt, ist die Sortenwahl und Neuanpflanzung Sache des Vereins.

    7.      Sind Baumpaten nicht mehr in der Lage, die Pflege der Bäume zu gewährleisten, sind diese an den Verein zurückzugeben. „Vererben“ oder „Weitergeben“ an andere Nutzer ist nicht zulässig. Vorschläge für Nachfolger sind möglich. Eine neue Baumpatenvereinbarung mit dem Verein ist abzuschließen.

    8.      Der Verein behält sich vor, bei Vernachlässigung der Pflegepflicht die Baumpatenschaft zu entziehen.

    9.      Die Baumpatenvereinbarung gilt bis auf weiteres, kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden.

    10.   Sollte eine Obstsorte nicht den Geschmacksvorstellungen des Paten entsprechen, kann der Patenschaftsbaum mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gegen einen anderen noch nicht vergebenen Baum getauscht werden.

    11.   Der Verein übernimmt keine Haftung für selbstverschuldete Unfälle.

    12.   Der Verein ist berechtigt, an den Patenbäumen Schilder mit den Vor- Zunamen der Baumpaten anzubringen.

  • Haben wir Ihr Interesse geweckt? Melden Sie sich gerne bei uns

...wir freuen uns sehr auf neue Mitglieder im OGV-Rutesheim!