Der OGV-Rutesheim fördert:
Treten Sie in unseren Verein ein
Werden Sie Baumpate
Weitere Details zur Vereinbarung:
1. Die Baumpatenschaft setzt eine Vereinsmitgliedschaft voraus.
2. Baumpaten können den Ertrag dieser Bäume für sich nutzen.
3. Baumpaten verpflichten sich, die Bäume regelmäßig – mindestens alle 2 Jahre - fachgerecht zu schneiden oder durch eine fachkundige Person auf eigene Kosten schneiden zu lassen. Der Verein kann vermittelnd helfen, er bietet außerdem regelmäßige Fortbildungen/Schnittkurse an.
4. Zur Pflege gehört auch die Entfernung von Baumschnittgut und Pflege der Baumscheiben.
5. Die Anlage ist mit resistenten Obstsorten bepflanzt. Die Bäume dürfen nicht gespritzt werden, ausgenommen ein Schädling kann die gesamte Obstanlage bedrohen. Diese Entscheidung obliegt der Vereinsleitung.
6. Abgängige oder kranke Bäume sind zur Beurteilung und ggf. Ersatz der Vereinsleitung zu melden. Werden Bäume ersetzt, ist die Sortenwahl und Neuanpflanzung Sache des Vereins.
7. Sind Baumpaten nicht mehr in der Lage, die Pflege der Bäume zu gewährleisten, sind diese an den Verein zurückzugeben. „Vererben“ oder „Weitergeben“ an andere Nutzer ist nicht zulässig. Vorschläge für Nachfolger sind möglich. Eine neue Baumpatenvereinbarung mit dem Verein ist abzuschließen.
8. Der Verein behält sich vor, bei Vernachlässigung der Pflegepflicht die Baumpatenschaft zu entziehen.
9. Die Baumpatenvereinbarung gilt bis auf weiteres, kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden.
10. Sollte eine Obstsorte nicht den Geschmacksvorstellungen des Paten entsprechen, kann der Patenschaftsbaum mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gegen einen anderen noch nicht vergebenen Baum getauscht werden.
11. Der Verein übernimmt keine Haftung für selbstverschuldete Unfälle.
12. Der Verein ist berechtigt, an den Patenbäumen Schilder mit den Vor- Zunamen der Baumpaten anzubringen.
Ansprechpartner:
Rolf Bäuerle
Telefon 07152 / 51748
ogv-rutesheim@web.de